Das Recht zu studieren einfordern die Studienplatzklage
Hat man erst das Abitur in der Tasche, hat man vielfältige Möglichkeiten, was man mit seinem Schulabschluss machen kann. Viele entscheiden sich für ein Studium, ist das Abitur als höchster Schulabschluss doch auch gleichzeitig die Zugangsberechtigung für die Universität. Doch ist es leider längst nicht mehr so, dass jeder Abiturient, der auch studieren möchte einen Studienplatz erhält. Die Bildungspolitik, die hohe Zahl der Studierenden, der hohe NC, die Förderungsmittelknappheit und so weiter, sind schuld daran, dass man in manchen Studiengängen sehr hohe Hürden überwinden muss, um einen Studiengang zu erhalten. Besonders gilt das für die sehr beliebten Studiengänge; wie Humanmedizin, Psychologie und Veterinärmedizin.
Die ZVS
Die besonders beliebten Studiengänge werden von der ZVS, von der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen, vergeben. Diese entscheiden nach dem NC und nach anderen Kriterien über die Vergabe der Studienplätze. Hat man trotz guter Abi-Noten keinen Studienplatz erhalten, sondern nur einen Platz auf der Warteliste oder eine komplette Absage, kann man dies entweder hinnehme und sich umorientieren oder man entscheidet sich für die Studienplatzklage. Den Studienplatz einklagen ist mittlerweile ein fast gängiges Verfahren, um noch ein paar zusätzliche Studienplätze in bestimmten Studiengängen von der Universität zu erhalten.
Studienplatzklage im Detail
Bei der Studienplatzklage handelt es sich um einen Antrag auf Zulassung außerhalb der Kapazitäten, den man bei der jeweiligen Universität einreicht, an der man gern studieren würde. Für eine Studienplatzklage benötigt man nicht unbedingt einen Anwalt, sind mit diesem doch weitere anfallende Kosten verbunden, doch kann die Unterstützung eines Anwaltes von Vorteil sein, wenn man mehrere Universitäten verklagen möchte. Auf die Studienplatzklagen spezialisierte Anwälte kann man im Rechtsanwalt Verzeichnis finden. Überlegt man sich, ob man zur Studienplatzklage greifen sollte, um eine Studienplatz zu erhalten, empfiehlt es sich beim zuständigen ASTA nachzufragen, in wie weit Studienplatzklagen in den früheren Semestern erfolgreich waren und ob sich die Zeit- und Geldinvestition lohnt. Die Studienplatzklage ist keine Gewähr auf den Erhalt eines Studienplatzes, doch kann sie die Chance deutlich erhöhen.