Mietwagen: das müssen Sie wissen

Posted by: Content on 25. Mai 2010

Gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist ein Mietwagen eigentlich ein Fahrzeug, das mit Fahrer gemietet wird und dient der Personenbeförderung. Das heißt, inhaltlich sind die Begriffe Autovermietung und Mietwagen eigentlich nicht gleich zu setzen. Ein gemietetes Fahrzeug ohne Fahrer wäre dann ein Anmietfahrzeug. Allerdings hat sich der Begriff Mietfahrzeug umgangssprachlich allgemein auch für Leihwagen oder Anmietfahrzeuge eingeprägt. Nach § 49 Abs. 4 PBefG bedeutet Mietwagen allerdings:

  • Das eine Personenbeförderung mit Personenkraftwagen durchgeführt wird
  • Der PKW nur „im Ganzen“ angemietet werden kann
  • Der zugehörige Beförderungsauftrag am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers entgegengenommen wurde
  • Fahrten durchgeführt werden, deren Zweck und Ziel der Fahrgast bestimmt
  • Keine Taxifahrten/Taxiverkehr sind.

Das Taxi zählt zu den öffentlichen Verkehrsmitteln, der Mietwagen nicht. Der Mietwagen darf nur „im Ganzen“ angemietet werden heiß im Klartext, eine sitzplatzweise Vermietung ist ausgeschlossen. Allerdings benötigen die Fahrer von Mietwagen, genau wie die Taxifahrer, eine gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, diese wird nach einer amtsärztlichen Gesundheitsprüfung ausgehändigt. Hier wird neben einer geistig und körperliche Eignung insbesondere ein gutes Sehvermögen des Fahrers getestet. Außerdem wird dem Fahrer eine Ortskenntnisprüfung abverlangt.

Sammelbegriff Mietwagen

Wie bereits erwähnt, dient der Begriff Mietwagen als umgangssprachlicher Sammelbegriff, wie zum Beispiel Leihwagen, Leihauto, Mietauto, Mietfahrzeug und kann gegen eine Gebühr von der Autovermietung für Stunden/Tage oder Wochen angemietet werden. Allerdings erhält man von den meisten Autovermietern ein Mietfahrzeug nur noch gegen Vorlage einer gültigen Kreditkarte und das hat unter anderem folgende Gründe: Der Mietwagenanbieter kann so einen bestimmten Betrag des Kreditkarten Limits sperren, das hat den Vorteil, dass keine hohe Kautionssumme hinterlegt werden muss und der Autovermieter erhält über die Kreditkarte Informationen über den Kunden, also eine zusätzliche Absicherung im Schadensfall. Nachfolgend (um nur einige zu nennen) Kreditkarten die akzeptiert werden: Eurocard, Visa, Diners Club und American Express. Des Weiteren muss die Kreditkarte auf jeden Fall gültig sein. Der Kreditkarteninhaber, der Fahrer des Mietwagens und der Abholer müssen ein und die selbe Person sein.

Bei der Rückgabe des Fahrzeuges sollte der Tank wieder aufgefüllt sein, ansonsten wird dem Karteninhaber der Tankbetrag in Rechnung gestellt bzw. das Kreditkartenkonto wird damit belastet. Mittlerweile lassen sich Mietwagen auch bequem übers Internet buchen und auch hier wird ganz einfach mit der Kreditkarte bezahlt. Zu den bekanntesten Mietwagenunternehmen zählen Sixt, Avis, Hertz und Europcar. In der Regel gibt es 24 Stundentarife, Wochen- und Wochenendtarife aber man kann das Mietfahrzeug auch langfristig mieten. Die Fahrzeugmodelle sind in unterschiedlichen Mietwagen- und Preisgruppen eingeteilt. Von Economy über Mittelklasse bis zu absoluten Luxusfahrzeugen ist alles möglich. Unter spezielle Angebote fallen Cabriolets und Jeeps. Es handelt sich bei den meisten Mietwagenpreise um Inklusivpreise. Hier ist die Mehrwertsteuer sowie die Haftpflichtversicherung schon enthalten.

Selbstbeteiligung beim Mietwagen

Es ist bei der Anmietung des Fahrzeug allerdings auch möglich eine Selbstbeteiligung auszuhandeln. Weiterhin gibt es Unterschiede bei der Berechnung der Kilometerleistung. Bei einem Mietwagen mit Kilometerbegrenzung werden die gefahrenen Mehrkilometer nachträglich in Rechnung gestellt. Also unbedingt einen Mietwagenpreisvergleich vornehmen und auf die Kilometerbegrenzungen achten. Hier gibt es unterschiedliche Angebote von 250 km am Tag über 500 km bis unbegrenzt. Um Mehrkosten zu vermeiden, sollte die festgelegte Rückgabezeit im Mietvertrag unbedingt eingehalten werden.

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