Riester-Rente wird noch attraktiver

Veröffentlicht von: Content extern am 11. Mai 2009

Die Riesterrente ist eine attraktive private Altersvorsorge. Foto: Franz Pfluegl, fotolia.comFondssparer sowie VL-Sparer müssen durch die Einführung der Abgeltungsteuer seit dem 01. Januar 2009 auf Sparbeträge anfallende private Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne 25 Prozent Steuern plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer zahlen. Von der Abgeltungsteuer befreit ist dagegen der Riester-Fondssparplan.


Einzahlungen und Zinsen werden bei dem Riester-Fondssparplan in der Einzahlungsphase nicht versteuert. Lediglich die Rentenauszahlung unterliegt der Versteuerung (die so genannte nachgelagerte Besteuerung). Zudem erfolgt die Versteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz, der im Rentenalter in der Regel niedriger ist. Zusammen mit der Grund- und Kinderzulage sowie dem Sonderausgabenabzug weist der Riester-Fondssparplan deutliche Renditevorteile gegenüber dem klassischen Sparplan auf.

Riesterrente – wie funktioniert die staatliche Förderung?

Die Förderung vom Staat setzt sich aus zwei Bausteinen zusammen: der Zulage und der Steuerersparnis (die ergibt sich aus dem Sonderausgabenabzug). Außerdem gibt es zwei verschiedene ZUlagenarten: die Grundzulage und die Kinderzulage. Jeder förderberechtigte Sparer bekommt die Grundzulage. Die Kinderzulage wird für jedes kindergeldberechtigte Kind gezahlt. Wer unter 25 Jahre alt und gerade in den Beruf eingestiegen ist, bekommt eine Extra-Zulage von 200 Euro. Einmalig beim Abschluss einer Riesterrente.

Wie viel Geld bedeuten denn die Zulagen der Riesterrente?

Die Grundzulage bringt 154 Euro pro Jahr, als Kinderzulage kann man 185 Euro kassieren. Gut für die ganz Kleinen: Kinder, die ab 2008 geborenen sind, bekommen sogar 300 Euro pro Jahr. Wer die komplette staatliche Zulage einstreichen möchte, muss ein Mindesteigenbeitrag leisten. Der orientiert sich an den beitragspflichtigen Einnahmen des vergangenen Jahres. Als Eigenbetrag müssen davon 4 Prozent abzüglich der Zulagen jährlich bezahlt werden. Die Obergrenze (inklusive der Zulagen) liegt bei 2100 Euro. Mehr Informationen zur Riesterrente bietet das Portal Riesterrente-info.de.

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